Argumentum lege non distinguente
Unter dem als argumentum lege non distinguente bezeichneten Rechtsgedanken versteht man in der Rechtswissenschaft einen logischen Schluss bei der Auslegung von Gesetzen, der es im Wege der Analogie erlaubt, das betreffende Gesetz auch auf einen nicht ausdrücklich geregelten Sachverhalt anzuwenden. Voraussetzung ist, dass das auszulegende Gesetz nicht explizit oder nach seinem Grundgedanken zwischen beiden Sachverhalten unterscheidet. Aus einem Umkehrschluss ergibt sich dann ein Analogieverbot.
- Ohne Arbeit kein Lohn
- Ohne Arbeit kein Lohn ist ein Grundsatz im deutschen Arbeitsvertragsrecht, der sich aus der Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers und gesetzlichen Verschiebung der Fälligkeit in § 614 Satz 1 BGB ergibt. Danach ist die Vergütung nach Leistung der
- Emergency Planning and Community Right-to-Know Act
- Der Emergency Planning and Community Right-to-Know Act ist ein US-amerikanisches Bundesgesetz über den öffentlichen Zugang zu bestimmten unternehmensbezogenen Umweltdaten
- Notanwalt
- Ein Notanwalt ist ein Rechtsanwalt, der vom Gericht zur Vertretung einer Partei bestimmt wird, wenn diese selbst keinen zur Vertretung bereiten Anwalt findet
- Nachteilsausgleich (Betriebsverfassungsgesetz)
- Der Nachteilsausgleich ist eine im deutschen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelte Abfindung. Dieser gesetzliche Anspruch soll Arbeitnehmer entschädigen und finanzielle Nachteile ausgleichen, die sie aufgrund einer Betriebsänderung erleiden
- Landschaftsschutzgebiet Im Dohrn
- Das Landschaftsschutzgebiet Im Dohrn bezeichnet ein Landschaftsschutzgebiet in den niedersächsischen Gemeinden Nottensdorf, Grundoldendorf und Bliedersdorf von insgesamt 48,8 Hektar. Es umgibt die Megalithanlagen von Grundoldendorf im Landkreis Stade
- Pflanzkartoffelverordnung
- Die Pflanzkartoffelverordnung ist eine deutsche Rechtsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Sie dient der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien
- Nachschieben von Gründen
- Das Nachschieben von Gründen bezeichnet im Verwaltungsprozessrecht die Ergänzung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch die beklagte Behörde um weitere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
- Aufenthaltsbeschränkung
- Die Aufenthaltsbeschränkung war eine seit 1968 im Strafgesetzbuch der DDR vorgesehene Nebenstrafe, die zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe verhängt werden konnte
- Allgemeine Güteanforderungen für Fließgewässer
- Allgemeine Güteanforderungen für Fließgewässer (AGA) Entscheidungshilfe für die Wasserbehörden in wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren ist ein Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom
- Seidenfiedrigkeit
- Als Seidenfiedrigkeit bezeichnet man eine Genmutation bei Hühnern und Tauben, bei der es zu Fehlbildungen der Konturfedern kommt. Diese führen dazu dass keine Federfahne ausgebildet wird und die Federn ein glattes, seidenähnliches Aussehen ähnlich